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Der Erfolg in einer Zwangsversteigerung ist kein Zufall.

Oft ist festzustellen, dass professionelle Erwerber die “Gewinner” in solchen Verfahren sind.

Was machen Profis anders?
Hat ein privater Interessent überhaupt Chancen?

Nachstehend erfahren Sie welche Ansätze notwendig sind um im Verfahren erfolgreich zu sein.

Diese Situationen finden Interessenten vor.

Auf interessante Immobilien wird man durch die Veröffentlichungen der Amtsgerichte aufmerksam.
Will man weitere Informationen einholen, gibt es 3 Quellen.
Der erste Gang ist zum zuständigen Amtsgericht. Hier liegen sogenannte Einsichtshefte bereit, die allerdings von Gericht zu Gericht unterschiedliche Auskünfte über die Immobilie enthalten.
Manche Amtsgerichte legen nur das Gutachten ein, weitere Mitteilungen, wie Anmeldungen und Grundbuch fehlen oder sind so anonymisiert, dass der Interessent keinen Nutzen ziehen kann.
Dabei ist es wichtig zu wissen, z. B. aus welcher Rangstelle das Verfahren betrieben wird, und somit welche Rechte gegen den Erwerber bestehen bleiben.
Auf Nachfrage erhält man die Antwort: “im Termin wird alles veröffentlicht”.
Weitere Informationen und Vorstellungen über einen Erlös kann man vom Gläubiger einholen. Aber auch hier sind die Auskünfte nicht erschöpfend.
Als dritte Quelle bietet sich der Eigentümer an. Dieser hat aber in den meisten Fällen gar kein Interesse unterstützend tätig zu werden. So bleibt letztlich und einzig das Gutachten.

Über diese Wege kann keine professionelle Vorbereitung erfolgen.

Darauf muss der Interessent achten um erfolgreich zu sein.

Der Erwerb einer Immobilie ist mit hohen Kosten verbunden. Alleine der Kaufpreis liegt in der Regel im 6-stelligen Bereich. Da dürfen keine böse Überraschungen folgen.
Im Gutachten ist vermerkt, ob der Sachverständige die Baulichkeiten selbst besichtigt hat oder ihm der Zutritt verweigert wurde. Sollte der Eigentümer dem Interessenten keine Besichtigung gestatten, bleibt der Zustand der Immobilie ungewiss.
Aber nicht nur der Immobilienbestand ist wichtig. Wie sieht es mit der Rechtssituation aus?
In vielen Verfahren bleiben Rechte bestehen. Darunter ist zu verstehen, dass bereits zum Zeitpunkt der Eintragung der Grundschuld zu Gunsten des nun betreibenden Gläubigers, andere Rechte bestanden. Diese Rechte können weitere Grundschulden, Wohn- oder Wegerechte sein, die nicht gelöscht werden und vom Erwerber übernommen werden müssen.
Auch Informationen über eventuelle Vermietungen sind wichtig. Und dies nicht nur für die Prüfung des Ertrags oder von Kündigungsmöglichkeiten, sondern z. B. wegen der Haftung des Erwerbers für hinterlegte Kautionen, die er vom Eigentümer in der Regel nicht übertragen bekommt.
Letztlich muss man alle erhaltene Informationen abwiegen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen.